Im Jahr 1999 hat sich hinsichtlich der Führerscheinklassen einiges geändert. Jeder, der im Besitz der Führerscheinklassen eins bis fünf war, durfte vor diesem Zeitpunkt einen Wohnwagen, einen LKW bis zu 7,5 Tonnen oder einen PKW mit Anhänger fahren. Dafür waren keine zusätzlichen Prüfungen erforderlich.
Wer in der heutigen Zeit einen Führerschein machen möchte, sollte genau überlegen, welche Klassen er tatsächlich benötigt. Heute sind die Führerscheinklassen für PKW in B, BE und S eingeteilt, die Klassen für Motorräder in A, A1 und M, die LKW Klassen in C, DE, C1 und C1E, die Busklassen in D, DE, D1, D1E und die Sonderklassen in T und L.
Mit der Führerscheinklasse B, erlangt man die Berechtigung ein Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen zu führen. Das Fahrzeug darf nicht mehr als über acht Sitze verfügen und des Weiteren einen Anhänger mit sich führen. Die Führerscheinklasse B beinhaltet zusätzlich die Klassen L, S und M. Das Mindestalter für diese Führerscheinklasse beträgt 18 Jahre.
Die Klasse BE steht für die Kombination eines Zugfahrzeuges der Klasse B und einem Anhänger.
Mit der Klasse S dürfen Kleinkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde gefahren werden. Das Mindestalter für die Klasse S beträgt 16 Jahre.
Die Klasse A berechtigt zu Führen von Krafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde, auch mit Beiwagen. Das Mindestalter ist unter bestimmten Voraussetzungen auf 18 bis 25 Jahre fest gelegt. Die Klasse A beinhaltet außerdem die Klassen A1 und M.
Die Führerscheinklasse C 1 berechtigt zum Führen von mittelschweren Lastkraftwagen. Dazu gehören LKW bis zu einer Gesamtmasse von 7,5 Tonnen und höchstens acht Sitzplätzen. Die Voraussetzungen für diese Führerscheinklasse sind die Klasse B und das Mindestalter von 18 Jahren.
Für das Führen von Bussen ist die Führerscheinklasse D erforderlich. Sie berechtigt zum Führen sämtlicher Kraftfahrzeuge. Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Führerscheinklasse B und Personenbeförderung vorliegt. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Die Führerscheinklasse D schließt die Klasse D1 mit ein.
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