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Wer einen Hänger mieten möchte, sollte dabei auf Qualität und den Einsatzzweck achten. Ein sorgfältiges Prüfen und Vergleichen zahlt sich aus, denn die Unterschiede sind groß. Zunächst sollte jedoch der Zweck des Transportes im Vordergrund stehen. Für leichte Transportgegenstände, wie Styroporplatten oder Gartenlaub, genügt durchaus ein preiswertes Modell. Sollen mit dem Hänger jedoch schwere Transportaufgaben gelöst werden, lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Qualitätsanhänger sind stabiler und belastbarer.

Zudem stellen die meisten Hänger- Vermietungen ihren Kunden zusätzlich Gurte zum Befestigen der Transportgüter zur Verfügung. Damit können die Transportgegenstände ordnungsgemäß gesichert werden und stellen keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.

Bei der Planung ist es wichtig, die benötigte Platzkapazität zu berücksichtigen. Die Größe der Ladefläche sollte daher nicht zu klein sein. Es empfiehlt sich, die Größe und das Gewicht der Transportgegenstände vorab genau zu prüfen, damit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Das Angebot der Hänger- Vermietungen ist groß. Für sämtliche Einsatzbereiche stehen dem Kunden verschiedene Hänger mit unterschiedlichen Größen und Gewichtsklassen zur Verfügung. Eine Hänger-Vermietung bietet zusätzliche Vorteile, da für die Fahrstrecke keine Kilometer berechnet werden und keine zusätzlichen Benzinkosten anfallen. Wer einen Anhänger eher selten benötigt, ist mit einer Hänger-Vermietung gut bedient, denn er spart die laufenden Kosten für die Unterhaltung. Auch ein Hänger muss gewartet und versichert werden. Hinzu kommt die TÜV Abnahme, die wie bei einem PKW erforderlich ist.

Zur eigenen Sicherheit, sollte man sich bei der Hänger Vermietung vor Übergabe eines Modells davon überzeugen, dass diese wichtigen Kriterien erfüllt und bereits im Preis enthalten sind. Es ist auch sehr wichtig, den Hänger vorab auf eventuelle Schäden zu überprüfen und diese gegebenenfalls aufzunehmen. Für die gegenseitige Absicherung werden die gemeinsamen Vereinbarungen vertraglich festgehalten. Eine Kopie des Vertrages lässt man sich grundsätzlich aushändigen.