Wer einen Mietwagen leiht, möchte natürlich rundum abgesichert sein. Neben der gesetzlichen Haftpflichtversicherung schließen die meisten Autovermietungen eine Vollkaskoversicherung ab. Zusammen mit der Teilkaskoversicherung sind das Auto und der Fahrer fast 100% abgesichert.
Bei der Teilkasko werden alle Schäden, welche über die normale Haftpflicht hinausgehen, mit eingeschlossen. Hierzu zählen vor allem Wettereinflüsse, wie schwerer Hagel oder Unfallschaden durch Wild verursacht. Zusätzlich zur Teilkasko lohnt es sich auch eine Vollkaskoversicherung, abzuschließen. Diese bietet rundum Schutz, auch bei selbstverursachten Schäden am Wagen. Ist man Unfallverursacher, zahlt die Versicherung genauso wie bei Schäden durch unbekannte Täter (Fahrerflucht) oder herbeigerufen durch Vandalismus. Viele Anbieter entschließen sich zur Vollkaskoversicherung, weil sie die beste Absicherung leistet.
Oft ist es so, dass der Mieter eines Wagens im Schadenfall dennoch eine Selbstbeteiligung tragen muss, daher wird vor dem Mietwagenleih eine Kaution erhoben, welche im Schadensfall einbehalten wird. Die jeweilige Höhe der Selbstbeteiligung entnimmt man vor Vertragsabschluss den AGBS der Autovermietung. Auch bei einer Versicherung ohne Selbstbeteiligung wird anfangs eine Kaution erhoben. Für einen Vollkasko ohne Selbstbeteiligung ist nämlich eine Zusatzversicherung notwendig. Bei der Rückkehr erhält man dank der Zusatzversicherung aber die geleistete Kaution zurück.
Zusätzlich zu den gängigen Autoversicherungen kann man auch noch eine Diebstahlversicherung abschließen. Sollte das Auto gestohlen werden, muss nicht der Mieter für den entstandenen Schaden aufkommen, sondern die Diebstahlversicherung. Auch hier kann man wählen zwischen einer Diebstahlversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung. Bei einer solchen Versicherung sollte man aber zusätzlich darauf achten, dass sie nicht alle Verluste zahlt, das gilt für entwendete Privatgegenstände, genauso wie der Diebstahl des Mietwagens verursacht durch einen verlorenen Schlüssel.
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